Was bedeutet Behandlungspflege?

Meine Mutter ist seit zwei Wochen in Krankenhaus. Sie litt seit 10 Jahren an Diabetes. Vor sechs Monaten hatte sie einen schwierigen Schlaganfall. Als Folge des Schlaganfalls ist sie bettlägerig. Ich habe sie selbst gepflegt. Aber ihr Zustand har sich jetzt verschlimmert. Jetzt hat sie PEG-Sonde und Katheter. Haben wir Anspruch auf Behandlungspflege?

Kommentare

  • Es tut mir sehr leid für deine Mutter. Natürlich hat deine Mutter Anspruch auf Behandlungspflege. Besonders jetzt wenn weiter medizinische Versorgung benötigt ist. Die Behandlungspflege wird vom Arzt verordnet. Es ist Teil der häuslichen Pflege. Die Behandlungspflege ist eine gute Lösung wenn man den Klinikaufenthalt verkürzen mochte. Die Leistungen zahlt die Krankenkasse aus. Jeden Versicherten nach der Klinikaufenthalt steht der Behandlungspflege zu.

  • Hallo

    Mein Vater hat auch nach dem Klinikaufenthalt eine Behandlungspflege gebraucht. Er hatte Wunden die versorgt werden mussten. Ich selber hatte keine Qualifikationen das zu machen. Bevor jemand zu uns kam, kommt ein Mitarbeiter. Er hat überprüft ob während des Behandlungspflege der Zustand sich nicht verschlimmern wird .Das war auch sehr wichtig für uns. Am sonsten haben wir überlegt ob er nicht langer im Krankenhaus bleiben soll. Aber es lief sehr gut. Er war sehr gut versorgt und schnell wieder gesund.


  • Ok. Vielen Dank euch. Noch eine Frage wird sich der Personal um PEG-Sonde auch kümmern? Welche Aufgabenbereich haben die Personen die im Behandlungspflege arbeiten? Wie lange dauert die Behandlungspflege?

  • Auch die Versorgung von PEG-Sonde übernimmt die Behandlungspflege. Wie gesagt während des Behandlungspflege ist die ganze medizinische Versorgung übernommen. Die Erstverordnung dauert 14 Tage die Dauer hängt vom Zustand ab. Es gibt so was wie Krankenverhinderungspflege die bis zu vier Wochen dauern kann. Wenn noch langer dann kommt der MDK und überprüft welche Hilfe ist noch nötig. Dann kann die Behandlungspflege bis zu sechs Monaten lang dauern.

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