Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

Hallo zusammen

Ich kümmere mich seit einem Jahr um meine Mutter. Sie litt an Diabetes und Demenz. Vor allem muss ich ihr bei allen Alltag Tätigkeiten helfen. Man muss Sie anleiten damit Sie alle Tätigkeiten macht, Sie braucht Hilfe und Unterstützung. Ich habe mein Beruf aufgegeben ,damit ich mich um Sie sorgfältig kümmern kann. Ich wollte jetzt im Sommer mit meine Familie im Urlaub fahren und jetzt einen Frage gibt es irgendwelche Losung wer kann sich um meine Mutter in der Zeit kümmern? Ich habe von der Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege gehört, was ist das genau? Vielen Dank für die Antwort.

Kommentare

  • Hallo Lara

    Ich habe den selben Problem vor kurzem. Wir haben uns in unseren Pflegekasse bei einer Berater informieren lassen. In der Zeit kannst eine andere Pflegkraft einstellen aber eine gute Lösung jetzt ist Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege. Kurzzeitpflege muss in einer entsprechenden Pflegeeinrichtung durchgeführt werden. Während der Verhinderungspflege ist der pflegebedürftige zu Hause verpfleget und versorgt. Innerhalb eines Jahres kann man sogar Verhinderungspflege als Kurzzeitpflege beantragen. Beide Leistungen in einem Jahr sind möglich.

  • Vielen Dank. Aber wie lange dauert eine Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege? Hat jeder Pflegebedürftiger dafür Anspruch? Was bekommt man von der Pflegekasse für Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege. Ist da meine Mutter gut Versorgt und gepflegt? Ich will mir nicht wahrend meinen Urlaub daran sorgen machen. Ist es gut für den pflegebedürftigen? Ich will nicht das Sie einen Schock erlebt? Es ist mir sehr wichtig.

  • Jeder pflegebedürftiger die eine anerkannte Pflegestufe oder Pflegegrad hat, hat Anspruch auf Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege. Auf beiden von diesen Leistungen hat man Anspruch wahrend einen Kalenderjahr. Die Kurzzeitpflege dauert im Jahr bis zur vier Wochen(28 Tage).Die Verhinderungspflege dauert bis zu sechs Wochen (42 Tage).Für Verhinderungspflege und Kurzeitpflege bekommen Personen mit Pflegegrad von 2 bis 5 1612 Euro. Ich denke das deine Mutter gut versorgt wird. Sie kann sowohl zu Hause als auch in Pflegeheim versorgt werden. Gute Hinweis erkundige dich gut bevor du dich für Kurzzeitpflege entscheidest wie Hoh sind die Kosten für Pflegeeinrichtung.

  • Hallo Lara   

    Ich denke das sowohl wahrend Kurzzeitpflege als auch wahren Verhinderungspflege ist deine Mutter gut versorgt. Da kannst du dir sicher sein das dort die Pflege voll professionell und kompetent geführt wird. Als ich in Urlaub war habe ich mich für Verhinderungspflege entscheidet. Da ist eine professionelle Pflegekraft gekommen und sich um meinen Vater gekümmert. Vor her habe ich ihr alles gezeigt, wir waren sehr zufrieden. Mach die keine Sorgen egal welche Entscheidung du triffst, deine Mutter wird gut versorgt.

  • Die Verhinderungspflege kann auch von Angehörigen bis zum zweitem Grad durchgeführt werden. Die Kurzzeitpflege von Pflegebedürftigen ist nicht zu Hause möglich, dafür steht die Verhinderungspflege zu Verfügung. Kurzzeitpflege muss in einer entsprechenden Pflegeeinrichtung durchgeführt werden. Verhinderungspflege kann auch. Wichtiges Hinweis wenn der Pflegebedürftige nur vom Pflegedienst betreut wird und nicht durch Angehörige, hat er keinen Anspruch auf Verhinderungspflege.

  • Hallo kann die Verhinderungspflege auch in stationären Einrichtung durchgeführt werden? Was heißt es Angehörigen bis zum zweiten Grad? Dann kann in der Zeit jemand von unsere Familie die Pflege übernommen, können das auch Nachbarn sein? Damit wir nicht die Leistungen verlieren. Wir mochten jetzt in Sommer ins Urlaub fahren ,aber wie müssen irgendwie die Pflege organisieren.

  • Hallo John

    Die Verhinderungspflege kann auch in stationären Einrichtung durchgeführt werden. Wichtig ist es das man rechtzeitig einen Platz in Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege sucht. Verwände bis zum zweiten Grad sind Eltern, Großeltern, Kinder, Enkelkinder, Geschwister. Verschwägerte Personen bis zum 2. Grad : Stiefeltern, Schwiegereltern, Ehefrau/Ehemann des Großvaters/der Großmutter, Stiefgroßeltern, Stiefkinder, Schwiegerkinder (Schwiegersohn/Schwiegertochter), Stiefenkelkinder, Ehefrau/Ehemann des Enkels, Schwager und Schwägerin. Die Nachbarn sind keine Familie. Ich denke so das in so eine Situation kannst du die Leistungen verlieren.

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